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Josies Werke
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Woke Shit
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Die misslungene Übergabezeremonie der menschlichen Überreste der Herero und Nama im Jahre 2011
Die misslungene Übergabezeremonie der menschlichen Überreste der Herero und Nama im Jahre 2011

1. Einleitung:
Im April 1904 richtete der deutsche General Adrian Dietrich von Lothar von Trotha den Vernichtungsbefehl gegenüber den Herero und Nama aus nachdem diese gegen die Landesenteignung und dominierende Herrschaft des imperialistischen Deutschlands eine Revolte verübten. Der erste Genozid des 20. Jahrhunderts, welcher zwischen 60.000 und 70.000 Herero und die Hälfte der Nama umbrachte [1], fungierte zudem nach einigen Forschenden als Vorbild für militärische Strategien des späteren Nazideutschland bis hin zu der Konzeption der Endlösung. [2]
Einige dieser menschlichen Überreste, insbesondere Schädel, wurden über Kapstadt nach Deutschland exportiert, wo diese rassenkundlichen Forschungen dienten.[3]
Erst im Jahre 2008 wurde durch einen deutschen Dokumentarfilm von Markus Frenzel die Existenz dieser Schädel in Deutschland bewiesen. Das Universitätsklinikum Charité in Berlin verkündete in demselben Jahr ihre Bereitschaft, die Schädel Namibia zurückzugeben. Am 26. September 2011 erfolgte die Übergabezeremonie zu welcher eine namibische Delegation aus vierundfünfzig Repräsentant*innen nach Deutschland anreiste, um zwanzig Schädel zu empfangen. Diese Zeremonie, welche durch viele Unhöflichkeiten seitens Deutschland als misslungen gewertet werden kann, sorgte für weitreichende Empörung und warf viele Fragen bezogen auf den weiteren Verlauf der Restitutions- und Reperationsdebatte auf.[4]
Diese Hausarbeit beschäftigt sich als Quellengrundlage mit der in der Charité gehaltenen Ansprache von Cornelia Pieper – der damaligen Staatsministerin im Auswärtigen Amt. Diese wird quellenkritisch betrachtet und zusammengefasst. Daraufhin folgt die historische Einbettung des Völkermordes an den Herero und Nama und die Thematisierung des Historikerstreits 2.0, der in Relation zu der verspäteten Anerkennung Deutschlands bezogen auf den Genozid behandelt wird und die wesentliche Unterscheidung zwischen finanziellen Hilfsmitteln und Reparationen aufwirft. Schließlich wird der Prozess der deutschen Aufarbeitung in Bezug auf Kolonialismus behandelt. Die Hausarbeit mündet in einer Quelleninterpretation von der Rede Piepers und inwiefern sich die Positionierung der Bundesrepublik Deutschland in der Restaurations- und Reperationsdebatte, sowie der Anerkennung des Genozids im Jahr 2011 einordnen lässt. Anschließend folgt ein allumfassendes Fazit.
2. Ansprache Cornelia Piepers zur Übergabe von Schädeln namibischen Ursprungs – Quellenkritik und Quellenzusammenfassung
Die Rede von Cornelia Pieper, damalige Staatsministerin für das Auswärtige Amt in Deutschland, wurde am 26. September 2011 während der Übergabezeremonie der zwanzig namibischen Schädel in der Berliner Charité gehalten. Die Quelle ist der Gattung der Tradition zuzuordnen, da sie dem Zweck dient der deutsch-namibischen Beziehung eine Symbolhaftigkeit zu verleihen und die historische Verantwortung gegenüber Namibia zu bekennen aufgrund Deutschlands Kolonialherrschaft im damaligen Deutsch-Südwestafrika. Da es mit einer öffentlichen Verkündung einhergeht, soll es ein bedeutendes Ereignis innerhalb der Beziehung zwischen Deutschland und Namibia historisch markieren. Cornelia Pieper spricht hierbei im Namen der Bundesrepublik Deutschland – die Adressat*innen stellt die namibische Regierung dar. Die Rede entstand im Kontext der bewiesenen Existenz namibischer Schädel in Deutschland durch den Dokumentarfilm Markus Frenzels und die daraus resultierenden Forschungen zur Identifikation namibischer Schädel in den Sammlungen der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg und in dem Berliner Universitätsklinikum Charité. Am 21. Oktober 2008 erfolgte ein Brief des Vorstandsvorsitzenden Dr. Karl Max Einhäupl der Charité, welcher sich bezogen auf die Bereitschaft der Rückgabe der Gebeine an die namibische Botschaft wendete. Die wissenschaftlichen Forschungen ergaben, dass die Schädel zu den Stammesmitgliedern der Herero und Nama gehörten, während Deutschland über Südwest-Afrika geherrscht hatte.[5]
Pieper intendiert mit ihren Aussagen einen Neuanfang der Verhältnisse zu kennzeichnen, das Bitten um Versöhnung und die Ausgestaltung einer vielschichtigen Entwicklungsarbeit. Sie richtet sich in der Ansprache einsichtig und reflektiert an die namibische Delegation, doch unterstreicht ebenso die deutsche Souveränität bezogen auf den bisherigen Umgang durch Forschungs- und Erinnerungsarbeit. Hinsichtlich Piepers unverständlichen und sofortigen Verschwindens nach der Beendigung ihrer Ansprache und der Unhöflichkeit bei der darauffolgenden Rede des Wortführers der Delegation nicht anwesend zu sein, lässt sich die Aufrichtigkeit ihrer Rede anzweifeln. [6]
Die Ansprache beginnt mit einer Anrede, gerichtet an den namibischen Minister Kazenambo Kazenambo, Botschafter Gertze, Professor Einhäupl und das gesamte Publikum. Dann richtet sich Cornelia Pieper an die namibische Delegation im Namen der Bundesregierung und betont die Wichtigkeit dieses symbolträchtigen Ereignisses für die deutsch-namibische Beziehung. Pieper hebt den Anlass des Zusammentreffens hervor – die Übergabe der zwanzig Schädel namibischer Abstammung, welche mutmaßlich den Stämmen der Herero und Nama zuzuschreiben seien und zuvor in der Anatomischen Sammlung der Charité zu rassenkundlichen Zwecken missbraucht wurden. Diese seien der Zeit der Kolonialherrschaft über Namibia, dem damaligen Deutsch-Südwestafrika, zuzuordnen. Danach unterstreicht Pieper den menschenverachtenden Umgang und verweist im Kontrast zur Vergangenheit auf das 2010 etablierte „Charité Human Remains Project“, welches einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung leiste. Die Bundesregierung habe die Rückgabe der Schädel von Beginn an unterstützt und sich für die Restitution von anderen deutschen Institutionen eingesetzt. Die Übergabe erinnere an ein dunkles Kapitel der deutschen Geschichte – die blutige Niederschlagung der Revolte der Herero und Nama und die darauffolgende Gefangenschaft in Lagern, die durch Zwangsarbeit zumeist in den Tod geführt habe. Der heutige Tag würde an die Opfer gedenken. Es folgt eine Bekennung zur Bürde der Bundesrepublik Deutschland und eine daraus resultierende historische Verantwortung, welcher der Deutsche Bundestag 1989, als auch 2004 anerkannt und eine Sonderbeziehung etabliert habe. Pieper sagt folgend, dass die Zeremonie nicht nur an die Opfer gedenken solle, sondern auch die Bedeutung einer Versöhnung symbolisiere. Aufarbeitung und Erinnerungsarbeit finde auch außerhalb des wissenschaftlichen Kontextes statt: zum Beispiel durch Denkmäler und die Umbenennung von Straßennamen. Die Kolonialzeit sei nach Pieper bereits gesamtgesellschaftlich diskutiert worden und als Teil des deutschen Bewusstseins integriert. Heute würde Namibia als zentraler Ansprechpartner für die Arbeit der Versöhnung fungieren, nachdem Deutschland viele zivilgesellschaftliche Initiativen betreiben würde. Man solle sich der Vergangenheit stellen, indem neue Erkenntnisse durch Forschungsarbeit erworben werden. Die heutige Zeremonie agiere hierbei als ein „Akt der Bewusstwerdung“.[7]
Ansprache von Staatsministerin Pieper anlässlich der Feierstunde zur Übergabe von Schädeln namibischen Ursprungs in der Charité. Auswärtiges Amt. Ansprache von Staatsministerin Pieper anlässlich der Feierstunde zur Übergabe von Schädeln namibischen Ursprungs in der Charité - Auswärtiges Amt. Zukünftig solle eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gestaltet werden, welche keine Machstrukturen inkludiere. Pieper unterstreicht die enge Beziehung seit der Unabhängigkeit Namibias seit zweiundzwanzig Jahren durch viele Partnerschaften zwischen Städten und Gemeinden, Schulen und Universitäten. So helfe auch die deutsche Wirtschaft mit Investitionen für ein Wachstum in Namibia. Deutschland stelle ebenso Entwicklungshilfen, die sich seit der Unabhängigkeit aus einer Summe von einer halben Milliarde Euro ergeben. In Zukunft wolle Deutschland noch mehr Zusammenarbeit anstreben – in Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft, sowie durch Schutz von Ressourcen und Erneuerbaren Energien.
3. Historischer Kontext – der Völkermord an den Herero und Nama und
Nach dem Wissenschaftler Sebastian Conrad, gab es vier ausschlaggebende Beweggründe, die Deutschland als Legitimation für ihre Kolonisierung nutzten. Erstens war es die Beschaffung neuer Ressourcen. Zweitens die Etablierung eines neuen Deutschlands, welches Bürger*innen eine Staatsbürgerschaft außerhalb Europas ermöglichen und ein Vermächtnis menschlicher Mobilität schaffen sollte. Drittens wollte man die Kolonisierung nutzen, um inländische Konflikte zu besänftigen. Der letzte Beweggrund stellt die Mission einer Zivilisierung dar, die im Sinne der europäischen Aufklärung verbreitet werden sollte. Um ihre Expansion abzusichern, schlossen sie mit den indigenen Anführern der Völker Verträge ab und instrumentalisierten das konfliktbeladene Verhältnis zwischen den Herero und Nama zu ihrem Vorteil.[8]
Diese kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Hereo und Nama beruhten auf angestrebten Besitz auf Weideländer. Durch die zunehmende Siedlungsaktivität durch das deutsche Kaiserreich, erfolgte am 12. Januar 1904 ein Aufstand der Herero, der auch männliche Zivilisten tötete. Die Schlacht mündete am 12. August mit dem Sieg der deutschen Kaisertruppen, die die Hereros in die Omaheke-Wüste drängten, wo Schutztruppen Wasserstellen besetzten und mögliche Fluchtwege boykottierten. Die Mitglieder des Herero Volkes, welche nicht verdursteten, verhungerten, oder Krankheit und Tod verfielen, wurden in Konzentrationslagern in Gefangenschaft genommen.[9] Zuvor, im April 1904, hatte der General Adrian Dietrich Lothar von Trotha bereits den Vernichtungsbefehl als militärische Antwort auf die Revolten ausgerufen.[10] Alle männlichen Herero, welche sich innerhalb der Kolonie befanden, sollten erschossen werden; Frauen und Kinder sollten zu ihrem Volk zurückgetrieben werden.[11]
Im Süden Namibias fingen die Soldaten ebenso an die viel geringere Population der Nama zu unterwerfen. Hunderte menschliche Gebeine, insbesondere die Schädel der Opfer, wurden über den Hafen Kapstadt exportiert. Auch wenn nur wenige Schädel Deutschland erreichten, wurden diese für rassenkundliche Forschungen missbraucht.[12]
Diese Schädel stammten vordergründig aus den Konzentrationslagern, welche unter anderem in Liideritz Bay, Okahandja, Swakopmund und Windhoek erbaut wurden. Unter schlechten hygienischen Umständen, sowie dem Nötigen von harter Zwangsarbeit, starben die Gefangenen. Nach der Enthauptung der toten Körper, sollten weibliche Herero, die oftmals als Prostituierte entwürdigt wurden, dafür verantwortlich gewesen sein, die Schädel mit zerbrochenem Glas zu enthäuten und für den Transport zu säubern. Das Verpacken menschlicher Gebeine war ein so integraler Bestandteil der kolonialen Alltagswelt, dass diese Praktik weitverbreitet auf Postkarten dargestellt wurde.[13]
Die Übergabezeremonie der Schädel, welche am 26. September 2011 erstmals in Berlin stattfand, stoß seitens der namibischen Delegation aus vierundfünfzig Repräsentantin*innen auf viel Empörung. Trotz der erfolgreichen Übergabe der menschlichen Gebeine, fehlte die Repräsentation des Auswärtigen Amtes während des Willkommenskomitees für die namibische Delegation am Flughafen – hierbei war lediglich die namibische Botschaft anwesend. Zudem fehlte nicht nur ein offizielles Protokoll, sondern auch die Vertretung hoher Amtsträger*innen während der Zeremonie. Insbesondere sorgte das sofortige Verschwinden Cornelia Piepers nach ihrer Rede für Empörung, welche die Zeremonie noch vor der Ansprache des Wortführers der Delegation verlassen hatte.[14]
Schließlich mündete die empfundene Respektlosigkeit in der Positionierung Deutschlands gegenüber der Verletzung des internationalen Rechts – der verübte Genozid habe nach der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtswirksamkeit, da Genozide erst seit 1948 völkerrechtlich von den Vereinten Nationen strafbar gemacht worden seien. So kam es auch nicht zu einer Absichtserklärung zwischen der namibischen und deutschen Regierung in Bezug auf die Reparationen, welche Deutschland für nicht angemessen empfand. Als angemessen empfand die Bundesrepublik hingegen eine gemeinschaftliche politische Erklärung. Die Delegation reagierte auf diese Umstände mit Protest, indem sie beispielsweise die verspätete Einladung eines Cocktail Empfangs des Außenministeriums ablehnte.[15]
Grundsätzlich betonte Deutschland immer wieder innerhalb der Debatte, dass die Rückgabe der menschlichen Gebeine nicht für weitere Aufdeckungen von Gräueltaten instrumentalisiert werden sollte – ebenfalls nicht für die Einforderung von Reparationen. Dies, so wurde argumentiert, könne zu einer negativen Beeinflussung der Beziehung und den finanziellen Unterstützungen führen.[16]
Bereits im Jahre 1998 hatten die Herero in Form des transnationalen Verbandes der „Herero People’s Reparations Corporation“ begonnen Reparationen vor dem Internationalen Gerichtshof einzufordern, doch die namibische Regierung war lediglich interessiert für die gesamte Bevölkerung und nicht ausschließlich für eine marginalisierte Gruppe Hilfeleistungen zu beanspruchen. Die Herero wendeten sich daraufhin mehrfach US-amerikanischen Gerichten zu; beispielsweise reichten sie Klage gegen die Deutsche Bank ein, welche Deutschland und ihre Kolonisierungspolitik finanziert hatten. Im Jahre 2001 verklagten die Herero Deutschland auf vier Milliarden Dollar, was die Regierung, die Woermann Linie, die Deutsche Bank und den Terex Konzern inkludierte. Alle Klagen wurden in der Angst vor neuen juristischen Möglichkeiten in ähnlichen Fällen von den Gerichten fallen gelassen.[17]
Juristisch schwierig ist, dass es sich zum einen nach dem damaligen Rechtsverständnisses des Deutschen Kaiserreiches bei den Hereo und Nama nicht um Rechtsträger*innen handelte und zum anderen kann die jeweils einzelne, individuelle Tötung, außerhalb des Gesamtkontextes eines Genozids, nicht nachgewiesen werden – somit gebe es keinen erbrechtlichen Anspruch außer auf die direkten Hinterbliebenen der ersten Generation und ebenso kein Anspruch auf Schmerzensgeld.[18]
Zudem besteht die Schwierigkeit, dass Namibia als souveräner Staat erst seit seiner Unabhängigkeit im Jahre 1990 ein Völkerrechtssubjekt darstellt, jedoch nicht rückwirkend klagen könnte, da Namibia als Staat zur Zeit des Genozides überhaupt noch nicht existierte.[19]
4. Der Historikerstreit 2.0 – die Singularität des Holocausts und das deutsche Dilemma gegenüber der Anerkennung von Genoziden
Durch den sogenannten „Historikerstreit 1.0“, welcher in den 1980er Jahren diskursiv von Rechtskonservativen und Linksliberalen geführt wurde, etablierte sich der Begriff der Singularität, also die Einzigartigkeit des Holocausts. Aus der Debatte, welche die Linksliberalen gewannen, resultierte zudem eine verstaatlichte Erinnerungspolitik, die unter anderem durch Mahnmale, welche jüdischen Opfern gelten, ihren Ausdruck fand. Im Jahre 2008 bekräftigte Angela Merkel durch ihren Ausruf der Staatsräson gegenüber Israel nochmals die Singularität des Holocausts.[20]
Der „Historikerstreit 2.0“, eine von Intellektuellen geführte Debatte auf internationaler Ebene, thematisiert die Möglichkeit von Kontinuitäten zwischen Holocaust und anderen Gewaltgeschehen, zumeist Kolonialverbrechen.[21]
Hierbei tut sich eine Kontroverse innerhalb der Geschichtswissenschaft auf – einerseits werden Vergleiche als Relativierungsversuche im Kontext des Holocausts gewertet und andererseits werden Vergleiche als wichtige Forschungsinstrumente hervorgehoben, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten herausarbeiten, was die Zeithistorikerin Sybille Steinbacher beispielsweise nicht als eine Gleichsetzung betrachtet. Andere Historiker*innen wie Jan Philipp Reemtsma und Michael Wildt argumentieren sogar, dass jedes historische Ereignis eine Einzigartigkeit besitze. Einem bestimmten Ereignis eine Einzigartigkeit zuzuschreiben, würde ein Außerhalbstehen der Geschichte bedeuten und somit eine Unvergleichbarkeit implizieren.[22]
Historiker Jürgen Zimmerer argumentiert, dass der Genozid an den Herero und Nama erstmals das Tabu eines Massenmordes innerhalb der deutschen Geschichte brach und dieser Genozid neues Wissen hervorbrachte, welches sich die Nationalsozialist*innen aneigneten. Eugen Fischer, Professor der Medizin und Anthropologie, publizierte mit Fritz Lenz im Jahre 1921 das Werk „Grundriss der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene“, welches ein bedeutendes Fundament der Rassenlehre der Nationalsozialist*innen darstellte. Im Jahr 1908 hatte Fischer in Namibia Forschungen über Babys betrieben, welche von afrikanischen Müttern und dänischen Vätern stammten.[23]
Die Anwendbarkeit von Kontinuität und Kausalität wird andererseits von vielen Historiker*innen kritisch hinterfragt – zum Beispiel inwiefern sich eine angebliche Kontinuität generationell aufrechterhalten konnte oder welche spezifischen kolonialen Praktiken Anwendung im Dritten Reich fanden und empirisch belegt werden können.[24]
Historikerin Birthe Kundrus stellt eine kritische Stimme gegenüber der Anwendbarkeit von Kontinuitätslinien in Bezug auf den Holocaust dar. Sie erläutert, dass der Massenmord an den Herero und Nama nicht wie der Holocaust systematisch geplant war, sondern aus einem bewaffneten, sich radikalisierenden Konflikt, wurzelte. Zudem differenziert sie den Genozid im damaligen deutschen Südwestafrika von dem Holocaust, weil sich der Holocaust auf einer langen Tradition des Antisemitismus begründete. Sie präferiere letztendlich die Untersuchung von Kontinuität zwischen deutscher kolonialer Kriegsführung in Afrika und den deutschen Besatzungsregime während der NS-Zeit, den sogenannten Generalplan Ost, in Polen und der Sowjetunion.[25]
Zu einer grundlegenden Unterscheidung trägt zudem die Terminologie des Rassismus und des Antisemitismus bei. Der Wortführer des ersten Historikerstreits, Jürgen Habermas, meldete sich im Jahre 2020 im Philosophie Magazin zu Wort und betonte die Unantastbarkeit der Singularität, plädierte aber dennoch für eine erweiterte Erinnerungskultur. Habermas untermauerte in seiner Argumentation nochmals die Ungleichheit zwischen Antisemitismus mit Personen jüdischen Glaubens als „innere Staatsfeinde“ und Rassismus mit Kolonisierten als „Fremde“.[26]
Fundamental bleibt außerdem der von Dan Diner etablierte Begriff der „absoluten Vernichtung“ im Kontext des Holocausts. Diese systematische Auslöschung intendierte keine ökonomische oder politische Ausbeutung, wie es sich bei Kolonialgewalt einordnen lässt.[27]
Anhand dieses Spannungsfeldes lässt sich das deutsche Dilemma abbilden, das zögerliche Anerkennen des Genozids in Namibia, das am 07. August 2015 offiziell erfolgte. Die schriftliche Stellungnahme ergab sich erst auf Nachdruck der Partei die LINKE am 11. Juli 2016.[28]
Der Historiker Dirk O. Moses sorgte durch seine Veröffentlichungen über die Eindimensionalität der deutschen Erinnerungskultur und seine eingeführte Katechismusdebatte für Aufsehen. Moses spricht Deutschland eine Obsession der eigenen Vergangenheit bezüglich des Holocaust zu, welche für eine Diskreditierung gegenüber der Postkolonialen Studien und somit einer internationalen und nicht-eurozentrischen Debatte sorgen würde – diese Eindimensionalität boykottiere Vergleiche. [29]
Als Beispiel führte Moses unter anderem den Fall von dem afrikanischen postkolonialen Forscher Achille Mbembe auf, dem von dem deutschen Antisemitismusbeauftragten Felix Klein Antisemitismus vorgeworfen wurde.[30]
Das deutsche Dilemma um Anerkennung schlägt sich zuletzt in der Frage nach Reparationen nieder. Trotz vieler juristischer Hindernisse zog Namibia es im Jahre 2017 in Erwägung, die Bundesrepublik aufgrund des Genozides an den Herero zu verklagen – Deutschland betonte jedoch nochmals, dass sie keine Reparationen zahlen würden. Der Forscher Tom Bentley erklärt den Unterschied zwischen Hilfeleistungen und Reparationen folgend: Hilfeleistungen seien mehr nach dem Kostentragenden ausgelehnt, welche an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, wohingegen Reparationen sich nach den Opfern richten würden. Zudem würden Hilfeleistungen eine ausübende Beeinflussung begünstigen. Wichtigkeit besäßen Reparationen vor allem gegenüber der Armut und den Klassenstrukturen, welche den Herero und Nama durch die deutsche Kolonialherrschaft aufgebürdet wurden. Zudem inkludieren Reparationen eine symbolische Entschuldigung, der es bei den Entwicklungshilfen mangelt. Schließlich fragten sich die Herero und Nama warum ihnen Reparationen verwehrt blieben, wohingegen einzelne Jüdinnen und Juden, sowie der Staat Israel, diese von der Bundesrepublik Deutschland erhielten.[31]
Beispielsweise zahlte Deutschland im Jahre 2001 90 Milliarden DM an Israel als Entschädigung für die Vollführung des Holocausts und zahlte weitere Milliarden DM für andere Verbrechen, welche Jüdinnen und Juden angetan wurden.[32]
5. Dekolonisierung in der deutschen Öffentlichkeit
Der erste sichtbare Ausdruck von Erinnerung an den Völkermord der Herero und Nama fand in Deutschland im Jahre 1968 statt, als die Studierende Revolte als Solidarisierung mit dem globalen Süden zahlreiche koloniale Monumente zerstörte. In den 1980ern begannen sich akademische Diskurse zu bilden, ebenso eine deutsch-afrikanische Bewegung. Zur selben Zeit kristallisierte sich in der Geschichtswissenschaft eine Erinnerungskultur in Bezug auf den deutschen „Sonderweg“ und den Holocaust heraus in welcher die koloniale Vergangenheit nicht integriert wurde. Diese Ausschließung wurde von einigen Forscher*innen als „koloniale Amnesie“ betitelt.[33]
Eine ausschlaggebende Veränderung tat sich in den Jahren 2004 und 2005 auf, als Forschung und Aktivismus zunehmend Sichtbarkeit gegenüber der kolonialen Vergangenheit in der Erinnerungskultur schufen. Das Jahr 2004 stellte auch den hundertjährigen Jahrestag des Völkermordes an den Herero und Nama dar, ebenso der hundertzwanzigjährige Jahrestag der Berlin Konferenz, auch Kongo-Konferenz genannt, welche damals absegnete, afrikanische Territorien zu annektieren und Handelswege zu etablieren. Dennoch fand in Deutschland keine offizielle Gedenkfeier statt. Insbesondere in der politischen Hemisphäre wurde die koloniale Vergangenheit kaum adressiert, sodass sich soziale Bewegungen herausbildeten, welche Forschungsarbeit betrieben, sowie Erinnerungsarbeit leisteten und sich mit Sprache und Popkultur auseinandersetzten. Viele dieser Aktivist*innen waren schwarze und weiße Akademiker*innen, die wissenschaftliche Aufarbeitung in die Öffentlichkeit tragen wollten. Künstler*innen und Kurator*innen schafften Sichtbarkeit in kulturellen Räumen.[34]
In der Mitte der 2000er kam es dann zu postkolonialen Verbindungen, die sich in deutschen Groß- als auch Kleinstädten gründeten und dekoloniale Arbeit in der Öffentlichkeit, sowie für die kollektive Mentalität leisteten. Zudem kämpften diese für die Änderung von Straßennamen – so erreichten sie beispielsweise die Umbenennung der „Von-Trotha-Straße“ in München zur „Hererostraße.“[35]
Das deutsche Parlament entschloss sich im Jahre 2002 dazu, das Berliner Schloss zu sanieren und in ihm das Universalmuseum „Humboldt Forum“ zu errichten. Sie entschieden sich für den Namen aufgrund der preußischen Vorreiter und Brüder Alexander und Wilhelm Humboldt, welche Pionierarbeit in Wissenschaft sowie Kultur leisteten und welche als Kosmopoliten galten. Als die Architektur des Museums sich immer mehr einer preußischen Ästhetik annahm und das Konzept des Museums sich nicht nur an europäischen, sondern auch nicht-europäischen Sammlungen ausrichtete, tat sich eine diskursive Kontroverse auf.[36]
Hierbei wurde argumentiert, dass die preußische aristokratische Atmosphäre der Architektur des Schlosses im Verhältnis zu den ethnologischen Sammlungen eine koloniale Überlegenheit implizieren würde. Aktivist*innen forderten daraufhin die Anwendung postkolonialer Theorie und wiesen darauf hin, dass das Humboldt Forum sich mit seiner Kontrastierung von europäisch und nicht-europäisch nicht wie angestrebt als eine tolerante, universale Institution profilieren könnte. Sharon MacDonald argumentierte, dass es eher den Eindruck eines deutschen Erbes erwecke, welches das Narrativ außereuropäischer Geschichte exkludiere.[37]
Da die Errichtung des Humboldt Forums eine große Debattenkultur entfachte, welche koloniale Erinnerung in die Öffentlichkeit trug, benannte die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien namens Monika Gütters im Jahre 2013 das Humboldt Forum als wichtige Institution und treibende Kraft innerhalb der Debatte um koloniale Vergangenheit. Historikerin Margareta Oswald hingegen untermauert die Arbeit von Aktivist*innen und kulturellen Vermittler*innen, welche ohne politische und finanzielle Unterstützung Deutschlands koloniale Vergangenheit in das gesellschaftliche Bewusstsein trugen, ebenso in die Kultur und Wissenschaft. Gerade durch ihre Kritik an das Humboldt Forum wurden Integrationsfortschritte um das Thema Kolonialismus in der Öffentlichkeit erlangt.[38]
Hierbei verwiesen die Aktivist*innen nicht nur auf Restitutionen von menschlichen Überresten, sondern forderten auch Reparationszahlungen von der deutschen Bundesregierung. Trotz der vielen aktivistischen Bemühungen erfolgte die offizielle Anerkennung des Genozids an den Herero und Nama von der Bundesregierung erst im Jahre 2016.[39]
6. Quelleninterpretation – die Authentizität der Rede Piepers zur Übergabe der namibischen Schädel im Jahr 2011
Zuerst betont Cornelia Pieper in ihrer Rede die Symbolhaftigkeit hinter der Übergabezeremonie der zwanzig Schädel und dass diese eine Zäsur innerhalb der deutsch-namibischen Beziehung markiert – hierbei wirft sie ein, dass die Bundesrepublik Deutschland die Übergabe der Schädel von Anfang an unterstützt habe. Die Übergabe der menschlichen Gebeine stellte die erste Restitution Deutschlands an Namibia dar, die in Folge eines Dialogs zwischen der namibischen Regierung und der deutschen Bundesregierung durch den Leiter der Ovaherero, Kuaima Riruako, im Jahre 2010 initiiert wurde. Dieser warf vor dem namibischen Parlament ein, dass neben der Restitution auch Untersuchungen bezogen auf Reparationen folgen sollten, an denen Namibia jedoch kein Interesse zeigte. Trotz der Pionierarbeit zur Forschung der in den Sammlungen beinhalteten Schädel der Freiburger Universität, war es die Charité, welche als erste Institution in Deutschland die Schädel über die Bundesrepublik Deutschland an Namibia zurückgab. Hierbei übernahm die Bundesrepublik die Transportkosten.[40]
Die Symbolhaftigkeit während der Übergabe verlor jedoch ihre Kraft durch mangelnde Repräsentation deutscher hoher, politischer Amtsträger*innen und die misslungene Begrüßung der namibischen Delegation, welche lediglich von der namibischen Botschaft empfangen wurde. Ebenso gewährte die Bundesrepublik Deutschland Namibia kein offizielles Protokoll.[41]
Danach untermauert Pieper in ihrer Rede das deutsche Verantwortungsbewusstsein gegenüber Deutschlands kolonialer Vergangenheit, indem sie auf das 2010 etablierte „Charité Human Remains Project“ verweist – dieses wurde ins Leben gerufen, um interdisziplinäre Forschungen über den Ursprung menschlicher Gebeine in anthropologischen Sammlungen zu betreiben, um sie an die indigenen Gemeinschaften zurückzureichen.[42]
Pieper verweist auf das dunkle Kapitel der deutschen Kolonialgeschichte, in der die Revolte der Herero und Nama blutig niedergeschlagen und Opfer in Lagern durch Zwangsarbeit gefangen wurden. Hierbei verwendet sie nicht die Begrifflichkeit des Konzentrationslagers, wie es in dem Kontext des zweiten Weltkrieges gebraucht wird. Daraufhin folgen weitere Beispiele über die Konfrontation Deutschlands mit dessen kolonialer Vergangenheit – die historische Verantwortung sei bereits im Jahre 1989 anerkannt worden, ebenso im Jahre 2004 durch zwei Entschließungen des Bundestages, woraus sich eine Sonderbeziehung entwickelt habe. Im Jahr 2004 hat die Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bei ihrer Rede in Okakarara während der Gedenkfeier des hundertstens Jahrestages des Genozides an den Herero und Nama in der Öffentlichkeit erstmals im Namen der Bundesrepublik von einem Genozid gesprochen. Jedoch sprach sie im selben Zuge davon eine mögliche finanzielle Unterstützung in Form von Reparationen auszuschließen. Zudem bildete sich im deutschen Parlament eine oppositionelle Meinung gegenüber der Anerkennung des Genozids und diese betonte, dass Wieczorek-Zeuls Rede lediglich eine persönliche Entschuldigung darstellte.[43]
Ebenso fand zu dem hundertsten Jahrestag des Völkermordes an den Herero und Nama keine Gedenkfeier in Deutschland statt und es formierten sich aufgrund des grundlegenden Schweigens der Politik aktivistische Bewegungen.[44]
Die genannte Sonderbeziehung Piepers definiert sich durch die finanzielle Unterstützung in Form von Entwicklungshilfen, welche Deutschland seit Namibias Unabhängigkeit im Jahre 1990 zahlt – jedoch haben diese nichts mit Reparationen zu tun und symbolisieren somit keine zu dem Völkermord in Bezug stehende Entschuldigung.[45] Dennoch muss hervorgehoben werden, dass Deutschland die größte Entwicklungshilfen an Namibia stellt – im Jahre 2011-2012 belief sich die Summe auf 188 Millionen Dollar.[46]
Auch außerhalb der Wissenschaft werde nach Pieper Erinnerungsarbeit geleistet – zum Beispiel durch die Umbenennung kolonialer Straßennamen oder Umwidmung von kolonialen Denkmälern. Hierbei muss jedoch kontextualisiert werden, dass dies zumeist durch aktivistische und soziale Bewegungen initiiert wurde. Diese wurden nicht staatlich finanziert und formierten sich zum einen aufgrund des Schweigens und versäumten Stellungnahmen der Politik, sowie durch ihr Bestreben die koloniale Vergangenheit in das kollektive Bewusstsein integrieren zu wollen. Beispielsweise organisierten Aktivist*innen Führungen, welche aufwiesen, wie Kolonialismus noch immer in dem gegenwärtigen Stadtbild durch Überreste kolonialer Gebäude sichtbar und spürbar ist. Zudem sorgten sie für die Errichtung von Gedenktafeln und durch Protest für die Umbenennung von Straßennamen.[47]
Daraufhin betont Pieper jedoch die zivilgesellschaftlichen Initiativen, welche aus der Mitte der Gesellschaft kämen. Deutschland kenne seine Vergangenheit und bitte um Versöhnung. Die Konfrontation mit der Vergangenheit könne insbesondere durch Forschungsarbeit gewährleistet werden. In Zukunft solle deshalb eine Zusammenarbeit ohne Machtstrukturen und auf Augenhöhe innerhalb der Beziehung ausgestaltet werden. Doch auch nachdem die namibische Regierung im Jahr 2017 in Erwägung zog, Reparationszahlungen von Deutschland anzufordern, beteuerte Deutschland nochmals lediglich ihre finanzielle Unterstützung in Form von Entwicklungshilfen. Dabei würden Reparationen ein Verhältnis auf Augenhöhe und ohne Machtstrukturen implizieren, da Reparationen nicht nur eine moralische Entschuldigung inkludieren, sondern sich auch mehr auf die Vorstellungen der Opfergruppen ausrichten würden. Außerdem würden Reparationen die systematische Armut und Klassenstrukturen bekämpfen, welche sich in Namibia durch die deutsche Kolonialherrschaft verwoben haben.[48]
7. Fazit – Deutschlands Positionierung zur Anerkennung des Genozids an den Herero und Nama im Jahr 2011
Durch die Rede Cornelia Piepers im Jahr 2011 wurde deutlich, dass Deutschland sich klar von den geforderten Reparationszahlungen distanziert. Nicht nur durch die stetige Hervorhebung von Entwicklungshilfen innerhalb der Rede, sondern auch durch die Umstände während der Übergabezeremonie – sei es die fehlende Repräsentation hoher Amtsträger*innen, das nicht ausgearbeitete offizielle Protokoll, oder der alleinige Empfang der namibischen Delegation durch die namibische Botschaft am Flughafen. Trotz der Betonung eines symbolträchtigen Ereignisses von Cornelia Pieper, ist ihr sofortiges Verschwinden nach ihrer Rede und das abrupte Verlassen der Zeremonie fragwürdig und lässt die Aufrichtigkeit ihrer Worte anzweifeln. Auffallend ist zudem, dass Pieper nicht einmal die Begrifflichkeit eines Genozids benennt trotz der historischen Einbettung in der Rede, welche die Lager, Ermordung und die niedergeschlagenen Aufstände aufgreift. Ebenfalls werden die Lager nicht klar als Konzentrationslager benannt, weil dies eine systematische Tötung implizieren würde. Auch wenn in der Rede historische Verantwortung, sowie die Bekennung von Schuld thematisiert wird, überwiegt das Verweisen auf die deutsche Forschungs- und Erinnerungsarbeit. Hierbei wird jedoch nicht klar hervorgehoben, das dies nicht durch die Bundesregierung selbst initiiert wurde, sondern das bisher erreichte Vermächtnis durch soziale Bewegungen von Aktivist*innen und Akademiker*innen zu verdanken ist. Die Restitution der zwanzig Schädel markiert zwar einen wichtigen Schritt in der deutsch-namibischen Beziehung, verliert jedoch an Symbolkraft, wenn gleichzeitig der Genozid nicht anerkannt wird. Und auch wenn in den 2000er Jahren aktiv begonnen wurde den Genozid durch Forschungen aufzuarbeiten, lässt das Klima der deutschen Erinnerungskultur aufwerfen, dass Gewaltgeschehen noch immer hierarchisiert werden. Deutschland steht nicht zuletzt aufgrund der Eindimensionalität der Erinnerungskultur in internationaler Kritik. Und insbesondere in Bezug auf eine diversifizierte Gesellschaft mit vielen marginalisierten Gruppen ist eine vielstimmige Erinnerungskultur von hoher Bedeutung. Das erfordert jedoch offizielle, aufrichtige Anerkennung. Diese erfolgte zwar im Jahr 2016, doch die Forderungen nach Reparationszahlungen bleiben noch immer unerhört.
Quellen:
[1] Kamissek, Christoph: „Ich kenne genug Stämme in Afrika“: Lothar von Trotha – eine imperiale Biographie im Offizierkorps des deutschen Kaiserreiches, in: Geschichte und Gesellschaft 40, 1, (Januar – März 2014), S. 67-93, S.68.
[2] Kundrus, Birthe: From the Herero to the Holocaust? Some Remarks on the Current Debate, in: Africa Spectrum 40, 2, (2005), S. 299-308, S. 299.
[3] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 197-198.
[4] Ebd., S. 199ff.
[5] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 199-201.
[6] Ebd., S. 202.
[7] Pieper, C. (2011).
[8] Menachery Paulose, Regina, Rogo, Ronald Gordon: Addressing Colonial Crimes Through Reperations: The Mau Mau, Herero and Nama, in: State Crime Journal 7, 2, (Herbst 2018), S. 369-388, S. 373.
[9] Heinemann, Patrick O.: Die Deutschen Genozide an den Herero und Nama: Grenzen der rechtlichen Aufarbeitung, in: Der Staat 55, 4, (2016), S. 461-487, S. 463-464.
[10] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 197.
[11] Kamissek, Christoph: „Ich kenne genug Stämme in Afrika“: Lothar von Trotha – eine imperiale Biographie im Offizierkorps des deutschen Kaiserreiches, in: Geschichte und Gesellschaft 40, 1, (Januar – März 2014), S. 67-93, S.67.
[12] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 197-198.
[13] Ebd., S. 198-199.
[14] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 202.
[15] Ebd., S. 202-203.
[16] Ebd., S. 204.
[17] Menachery Paulose, Regina, Rogo, Ronald Gordon: Addressing Colonial Crimes Through Reperations: The Mau Mau, Herero and Nama, in: State Crime Journal 7, 2, (Herbst 2018), S. 369-388, S. 377-378.
[18] Heinemann, Patrick O.: Die Deutschen Genozide an den Herero und Nama: Grenzen der rechtlichen Aufarbeitung, in: Der Staat 55, 4, (2016), S. 461-487, S. 470-471.
[19] Ebd., S. 480.
[20] Wildt, Michael: Was heißt: Singularität des Holocaust, in: Zeithistorische Forschungen / Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 19, (2022), H. 1, URL: Was heißt: Singularität des Holocaust? | Zeithistorische Forschungen (zeithistorische-forschungen.de) (eingesehen am: 08.04.2025).
[21] Rothberg, Michael: Gelebte Multidirektionalität. Der „Historikerstreit 2.0“ und die Politiken der Holocausterinnerung, in: Zimmerer, Jürgen (Hg.): Erinnerungskämpfe. Neues deutsches Geschichtsbewusstsein, Ditzingen 2023, S. 226.
[22] Wildt, Michael: Was heißt: Singularität des Holocaust, in: Zeithistorische Forschungen / Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 19, (2022), H. 1, URL: Was heißt: Singularität des Holocaust? | Zeithistorische Forschungen (zeithistorische-forschungen.de) (eingesehen am: 08.04.2025).
[23] Pape, Elise: Postcolonial Debates in Germany – An Overview, in: African Sociological Review / Revue Africaine de Sociologie 21, 2, (2017), S. 2-14, S.5-6.
[24] O’Sullivan, Rachel: Integration and Division: Nazi Germany and the „Colonial Other“ in Annexed Poland, in: Journal of Genocide Research 22, 4, (2020), S.437-458, S. 438.
[25] Kundrus, Birthe: From the Herero to the Holocaust? Some Remarks on the Current Debate, in: Africa Spectrum 40, 2, (2005), S. 299-308, S. 304-306.
[26] Rothberg, Michael: Gelebte Multidirektionalität. Der „Historikerstreit 2.0“ und die Politiken der Holocausterinnerung, in: Zimmerer, Jürgen (Hg.): Erinnerungskämpfe. Neues deutsches Geschichtsbewusstsein, Ditzingen 2023, S. 235.
[27] Arnold, Sina, Axster, Felix: Antisemitismus und Rassismus, in: Ullrich, Peter et. al. (Hg.): Was ist Antisemitismus? Begriffe und Definitionen von Judenfeindschaft, Göttingen 2024, S. 82.
[28] Heinemann, Patrick O.: Die Deutschen Genozide an den Herero und Nama: Grenzen der rechtlichen Aufarbeitung, in: Der Staat 55, 4, (2016), S. 461-487, S. 461.
[29] Moses, Dirk A.: Die deutsche Debatte ist von Obsessionen geprägt, in: Zimmerer, Jürgen (Hg.): Erinnerungskämpfe. Neues deutsches Geschichtsbewusstsein, Ditzingen 2023, S. 268-269.
[30] Ebd., S. 266-267.
[31] Menachery Paulose, Regina, Rogo, Ronald Gordon: Addressing Colonial Crimes Through Reperations: The Mau Mau, Herero and Nama, in: State Crime Journal 7, 2, (Herbst 2018), S. 369-388, S. 378-379.
[32] Cooper D., Allan: Reparations for the Herero Genocide: Defining the Limits of International Litigation, in: African Affairs 106, 422 (2007), S. 113-126, S. 121.
[33] Von Oswald, Margareta: Working Through Colonial Collections: An Ethnography of the Ethnological Museum in Berlin, Leuven 2022, S. 76-77.
[34] Von Oswald, Margareta: Working Through Colonial Collections: An Ethnography of the Ethnological Museum in Berlin, Leuven 2022, S. 77-78.
[35] Pape, Elise: Postcolonial debates in Germany – An Overview, in: African Sociological Review 21, 2, (2017), S. 2-14, S. 6-7.
[36] Von Oswald, Margareta: Working Through Colonial Collections: An Ethnography of the Ethnological Museum in Berlin, Leuven 2022, S. 79-80.
[37] Ebd., S. 80-81.
[38] Von Oswald, Margareta: Working Through Colonial Collections: An Ethnography of the Ethnological Museum in Berlin, Leuven 2022, S. 84.
[39] Ebd., S. 82-83.
[40] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 200-201.
[41] Ebd., S. 202.
[42] Wergin, Carsten: Healing through Heritage? The Reparation of Human Remains from European Collections as Potential Sites of Reconciliation, in: Anthropological Journal of European Cultures 30, 1, (2021), S. 123-133, S. 126.
[43] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 205-206.
[44] Von Oswald, Margareta: Working Through Colonial Collections: An Ethnography of the Ethnological Museum in Berlin, Leuven 2022, S. 77-78.
[45] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 206.
[46] Ebd., S. 206.
[47] Von Oswald, Margareta: Working Through Colonial Collections: An Ethnography of the Ethnological Museum in Berlin, Leuven 2022, S. 83-84.
[48] Menachery Paulose, Regina, Rogo, Ronald Gordon: Addressing Colonial Crimes Through Reperations: The Mau Mau, Herero and Nama, in: State Crime Journal 7, 2, (Herbst 2018), S. 369-388, S. 378-379.
9. Plagiatserklärung:
Hiermit versichere ich, dass die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst worden ist, dass keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt worden sind und dass die Stellen der Arbeit, die anderen Werken – auch elektronischen Medien – dem Wortlaut oder Sinn nach entnommenen wurden, auf jeden Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht worden sind.
Ich erkläre mich mit einem Abgleich der Arbeit mit anderen Texten zwecks Auffindung von Übereinstimmungen sowie mit einer zu diesem Zweck vorzunehmenden Speicherung der Arbeit in eine Datenbank einverstanden.
30.04.2025
1. Einleitung:
Im April 1904 richtete der deutsche General Adrian Dietrich von Lothar von Trotha den Vernichtungsbefehl gegenüber den Herero und Nama aus nachdem diese gegen die Landesenteignung und dominierende Herrschaft des imperialistischen Deutschlands eine Revolte verübten. Der erste Genozid des 20. Jahrhunderts, welcher zwischen 60.000 und 70.000 Herero und die Hälfte der Nama umbrachte [1], fungierte zudem nach einigen Forschenden als Vorbild für militärische Strategien des späteren Nazideutschland bis hin zu der Konzeption der Endlösung. [2]
Einige dieser menschlichen Überreste, insbesondere Schädel, wurden über Kapstadt nach Deutschland exportiert, wo diese rassenkundlichen Forschungen dienten.[3]
Erst im Jahre 2008 wurde durch einen deutschen Dokumentarfilm von Markus Frenzel die Existenz dieser Schädel in Deutschland bewiesen. Das Universitätsklinikum Charité in Berlin verkündete in demselben Jahr ihre Bereitschaft, die Schädel Namibia zurückzugeben. Am 26. September 2011 erfolgte die Übergabezeremonie zu welcher eine namibische Delegation aus vierundfünfzig Repräsentant*innen nach Deutschland anreiste, um zwanzig Schädel zu empfangen. Diese Zeremonie, welche durch viele Unhöflichkeiten seitens Deutschland als misslungen gewertet werden kann, sorgte für weitreichende Empörung und warf viele Fragen bezogen auf den weiteren Verlauf der Restitutions- und Reperationsdebatte auf.[4]
Diese Hausarbeit beschäftigt sich als Quellengrundlage mit der in der Charité gehaltenen Ansprache von Cornelia Pieper – der damaligen Staatsministerin im Auswärtigen Amt. Diese wird quellenkritisch betrachtet und zusammengefasst. Daraufhin folgt die historische Einbettung des Völkermordes an den Herero und Nama und die Thematisierung des Historikerstreits 2.0, der in Relation zu der verspäteten Anerkennung Deutschlands bezogen auf den Genozid behandelt wird und die wesentliche Unterscheidung zwischen finanziellen Hilfsmitteln und Reparationen aufwirft. Schließlich wird der Prozess der deutschen Aufarbeitung in Bezug auf Kolonialismus behandelt. Die Hausarbeit mündet in einer Quelleninterpretation von der Rede Piepers und inwiefern sich die Positionierung der Bundesrepublik Deutschland in der Restaurations- und Reperationsdebatte, sowie der Anerkennung des Genozids im Jahr 2011 einordnen lässt. Anschließend folgt ein allumfassendes Fazit.
2. Ansprache Cornelia Piepers zur Übergabe von Schädeln namibischen Ursprungs – Quellenkritik und Quellenzusammenfassung
Die Rede von Cornelia Pieper, damalige Staatsministerin für das Auswärtige Amt in Deutschland, wurde am 26. September 2011 während der Übergabezeremonie der zwanzig namibischen Schädel in der Berliner Charité gehalten. Die Quelle ist der Gattung der Tradition zuzuordnen, da sie dem Zweck dient der deutsch-namibischen Beziehung eine Symbolhaftigkeit zu verleihen und die historische Verantwortung gegenüber Namibia zu bekennen aufgrund Deutschlands Kolonialherrschaft im damaligen Deutsch-Südwestafrika. Da es mit einer öffentlichen Verkündung einhergeht, soll es ein bedeutendes Ereignis innerhalb der Beziehung zwischen Deutschland und Namibia historisch markieren. Cornelia Pieper spricht hierbei im Namen der Bundesrepublik Deutschland – die Adressat*innen stellt die namibische Regierung dar. Die Rede entstand im Kontext der bewiesenen Existenz namibischer Schädel in Deutschland durch den Dokumentarfilm Markus Frenzels und die daraus resultierenden Forschungen zur Identifikation namibischer Schädel in den Sammlungen der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg und in dem Berliner Universitätsklinikum Charité. Am 21. Oktober 2008 erfolgte ein Brief des Vorstandsvorsitzenden Dr. Karl Max Einhäupl der Charité, welcher sich bezogen auf die Bereitschaft der Rückgabe der Gebeine an die namibische Botschaft wendete. Die wissenschaftlichen Forschungen ergaben, dass die Schädel zu den Stammesmitgliedern der Herero und Nama gehörten, während Deutschland über Südwest-Afrika geherrscht hatte.[5]
Pieper intendiert mit ihren Aussagen einen Neuanfang der Verhältnisse zu kennzeichnen, das Bitten um Versöhnung und die Ausgestaltung einer vielschichtigen Entwicklungsarbeit. Sie richtet sich in der Ansprache einsichtig und reflektiert an die namibische Delegation, doch unterstreicht ebenso die deutsche Souveränität bezogen auf den bisherigen Umgang durch Forschungs- und Erinnerungsarbeit. Hinsichtlich Piepers unverständlichen und sofortigen Verschwindens nach der Beendigung ihrer Ansprache und der Unhöflichkeit bei der darauffolgenden Rede des Wortführers der Delegation nicht anwesend zu sein, lässt sich die Aufrichtigkeit ihrer Rede anzweifeln. [6]
Die Ansprache beginnt mit einer Anrede, gerichtet an den namibischen Minister Kazenambo Kazenambo, Botschafter Gertze, Professor Einhäupl und das gesamte Publikum. Dann richtet sich Cornelia Pieper an die namibische Delegation im Namen der Bundesregierung und betont die Wichtigkeit dieses symbolträchtigen Ereignisses für die deutsch-namibische Beziehung. Pieper hebt den Anlass des Zusammentreffens hervor – die Übergabe der zwanzig Schädel namibischer Abstammung, welche mutmaßlich den Stämmen der Herero und Nama zuzuschreiben seien und zuvor in der Anatomischen Sammlung der Charité zu rassenkundlichen Zwecken missbraucht wurden. Diese seien der Zeit der Kolonialherrschaft über Namibia, dem damaligen Deutsch-Südwestafrika, zuzuordnen. Danach unterstreicht Pieper den menschenverachtenden Umgang und verweist im Kontrast zur Vergangenheit auf das 2010 etablierte „Charité Human Remains Project“, welches einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung leiste. Die Bundesregierung habe die Rückgabe der Schädel von Beginn an unterstützt und sich für die Restitution von anderen deutschen Institutionen eingesetzt. Die Übergabe erinnere an ein dunkles Kapitel der deutschen Geschichte – die blutige Niederschlagung der Revolte der Herero und Nama und die darauffolgende Gefangenschaft in Lagern, die durch Zwangsarbeit zumeist in den Tod geführt habe. Der heutige Tag würde an die Opfer gedenken. Es folgt eine Bekennung zur Bürde der Bundesrepublik Deutschland und eine daraus resultierende historische Verantwortung, welcher der Deutsche Bundestag 1989, als auch 2004 anerkannt und eine Sonderbeziehung etabliert habe. Pieper sagt folgend, dass die Zeremonie nicht nur an die Opfer gedenken solle, sondern auch die Bedeutung einer Versöhnung symbolisiere. Aufarbeitung und Erinnerungsarbeit finde auch außerhalb des wissenschaftlichen Kontextes statt: zum Beispiel durch Denkmäler und die Umbenennung von Straßennamen. Die Kolonialzeit sei nach Pieper bereits gesamtgesellschaftlich diskutiert worden und als Teil des deutschen Bewusstseins integriert. Heute würde Namibia als zentraler Ansprechpartner für die Arbeit der Versöhnung fungieren, nachdem Deutschland viele zivilgesellschaftliche Initiativen betreiben würde. Man solle sich der Vergangenheit stellen, indem neue Erkenntnisse durch Forschungsarbeit erworben werden. Die heutige Zeremonie agiere hierbei als ein „Akt der Bewusstwerdung“.[7]
Ansprache von Staatsministerin Pieper anlässlich der Feierstunde zur Übergabe von Schädeln namibischen Ursprungs in der Charité. Auswärtiges Amt. Ansprache von Staatsministerin Pieper anlässlich der Feierstunde zur Übergabe von Schädeln namibischen Ursprungs in der Charité - Auswärtiges Amt. Zukünftig solle eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gestaltet werden, welche keine Machstrukturen inkludiere. Pieper unterstreicht die enge Beziehung seit der Unabhängigkeit Namibias seit zweiundzwanzig Jahren durch viele Partnerschaften zwischen Städten und Gemeinden, Schulen und Universitäten. So helfe auch die deutsche Wirtschaft mit Investitionen für ein Wachstum in Namibia. Deutschland stelle ebenso Entwicklungshilfen, die sich seit der Unabhängigkeit aus einer Summe von einer halben Milliarde Euro ergeben. In Zukunft wolle Deutschland noch mehr Zusammenarbeit anstreben – in Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft, sowie durch Schutz von Ressourcen und Erneuerbaren Energien.
3. Historischer Kontext – der Völkermord an den Herero und Nama und
Nach dem Wissenschaftler Sebastian Conrad, gab es vier ausschlaggebende Beweggründe, die Deutschland als Legitimation für ihre Kolonisierung nutzten. Erstens war es die Beschaffung neuer Ressourcen. Zweitens die Etablierung eines neuen Deutschlands, welches Bürger*innen eine Staatsbürgerschaft außerhalb Europas ermöglichen und ein Vermächtnis menschlicher Mobilität schaffen sollte. Drittens wollte man die Kolonisierung nutzen, um inländische Konflikte zu besänftigen. Der letzte Beweggrund stellt die Mission einer Zivilisierung dar, die im Sinne der europäischen Aufklärung verbreitet werden sollte. Um ihre Expansion abzusichern, schlossen sie mit den indigenen Anführern der Völker Verträge ab und instrumentalisierten das konfliktbeladene Verhältnis zwischen den Herero und Nama zu ihrem Vorteil.[8]
Diese kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Hereo und Nama beruhten auf angestrebten Besitz auf Weideländer. Durch die zunehmende Siedlungsaktivität durch das deutsche Kaiserreich, erfolgte am 12. Januar 1904 ein Aufstand der Herero, der auch männliche Zivilisten tötete. Die Schlacht mündete am 12. August mit dem Sieg der deutschen Kaisertruppen, die die Hereros in die Omaheke-Wüste drängten, wo Schutztruppen Wasserstellen besetzten und mögliche Fluchtwege boykottierten. Die Mitglieder des Herero Volkes, welche nicht verdursteten, verhungerten, oder Krankheit und Tod verfielen, wurden in Konzentrationslagern in Gefangenschaft genommen.[9] Zuvor, im April 1904, hatte der General Adrian Dietrich Lothar von Trotha bereits den Vernichtungsbefehl als militärische Antwort auf die Revolten ausgerufen.[10] Alle männlichen Herero, welche sich innerhalb der Kolonie befanden, sollten erschossen werden; Frauen und Kinder sollten zu ihrem Volk zurückgetrieben werden.[11]
Im Süden Namibias fingen die Soldaten ebenso an die viel geringere Population der Nama zu unterwerfen. Hunderte menschliche Gebeine, insbesondere die Schädel der Opfer, wurden über den Hafen Kapstadt exportiert. Auch wenn nur wenige Schädel Deutschland erreichten, wurden diese für rassenkundliche Forschungen missbraucht.[12]
Diese Schädel stammten vordergründig aus den Konzentrationslagern, welche unter anderem in Liideritz Bay, Okahandja, Swakopmund und Windhoek erbaut wurden. Unter schlechten hygienischen Umständen, sowie dem Nötigen von harter Zwangsarbeit, starben die Gefangenen. Nach der Enthauptung der toten Körper, sollten weibliche Herero, die oftmals als Prostituierte entwürdigt wurden, dafür verantwortlich gewesen sein, die Schädel mit zerbrochenem Glas zu enthäuten und für den Transport zu säubern. Das Verpacken menschlicher Gebeine war ein so integraler Bestandteil der kolonialen Alltagswelt, dass diese Praktik weitverbreitet auf Postkarten dargestellt wurde.[13]
Die Übergabezeremonie der Schädel, welche am 26. September 2011 erstmals in Berlin stattfand, stoß seitens der namibischen Delegation aus vierundfünfzig Repräsentantin*innen auf viel Empörung. Trotz der erfolgreichen Übergabe der menschlichen Gebeine, fehlte die Repräsentation des Auswärtigen Amtes während des Willkommenskomitees für die namibische Delegation am Flughafen – hierbei war lediglich die namibische Botschaft anwesend. Zudem fehlte nicht nur ein offizielles Protokoll, sondern auch die Vertretung hoher Amtsträger*innen während der Zeremonie. Insbesondere sorgte das sofortige Verschwinden Cornelia Piepers nach ihrer Rede für Empörung, welche die Zeremonie noch vor der Ansprache des Wortführers der Delegation verlassen hatte.[14]
Schließlich mündete die empfundene Respektlosigkeit in der Positionierung Deutschlands gegenüber der Verletzung des internationalen Rechts – der verübte Genozid habe nach der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtswirksamkeit, da Genozide erst seit 1948 völkerrechtlich von den Vereinten Nationen strafbar gemacht worden seien. So kam es auch nicht zu einer Absichtserklärung zwischen der namibischen und deutschen Regierung in Bezug auf die Reparationen, welche Deutschland für nicht angemessen empfand. Als angemessen empfand die Bundesrepublik hingegen eine gemeinschaftliche politische Erklärung. Die Delegation reagierte auf diese Umstände mit Protest, indem sie beispielsweise die verspätete Einladung eines Cocktail Empfangs des Außenministeriums ablehnte.[15]
Grundsätzlich betonte Deutschland immer wieder innerhalb der Debatte, dass die Rückgabe der menschlichen Gebeine nicht für weitere Aufdeckungen von Gräueltaten instrumentalisiert werden sollte – ebenfalls nicht für die Einforderung von Reparationen. Dies, so wurde argumentiert, könne zu einer negativen Beeinflussung der Beziehung und den finanziellen Unterstützungen führen.[16]
Bereits im Jahre 1998 hatten die Herero in Form des transnationalen Verbandes der „Herero People’s Reparations Corporation“ begonnen Reparationen vor dem Internationalen Gerichtshof einzufordern, doch die namibische Regierung war lediglich interessiert für die gesamte Bevölkerung und nicht ausschließlich für eine marginalisierte Gruppe Hilfeleistungen zu beanspruchen. Die Herero wendeten sich daraufhin mehrfach US-amerikanischen Gerichten zu; beispielsweise reichten sie Klage gegen die Deutsche Bank ein, welche Deutschland und ihre Kolonisierungspolitik finanziert hatten. Im Jahre 2001 verklagten die Herero Deutschland auf vier Milliarden Dollar, was die Regierung, die Woermann Linie, die Deutsche Bank und den Terex Konzern inkludierte. Alle Klagen wurden in der Angst vor neuen juristischen Möglichkeiten in ähnlichen Fällen von den Gerichten fallen gelassen.[17]
Juristisch schwierig ist, dass es sich zum einen nach dem damaligen Rechtsverständnisses des Deutschen Kaiserreiches bei den Hereo und Nama nicht um Rechtsträger*innen handelte und zum anderen kann die jeweils einzelne, individuelle Tötung, außerhalb des Gesamtkontextes eines Genozids, nicht nachgewiesen werden – somit gebe es keinen erbrechtlichen Anspruch außer auf die direkten Hinterbliebenen der ersten Generation und ebenso kein Anspruch auf Schmerzensgeld.[18]
Zudem besteht die Schwierigkeit, dass Namibia als souveräner Staat erst seit seiner Unabhängigkeit im Jahre 1990 ein Völkerrechtssubjekt darstellt, jedoch nicht rückwirkend klagen könnte, da Namibia als Staat zur Zeit des Genozides überhaupt noch nicht existierte.[19]
4. Der Historikerstreit 2.0 – die Singularität des Holocausts und das deutsche Dilemma gegenüber der Anerkennung von Genoziden
Durch den sogenannten „Historikerstreit 1.0“, welcher in den 1980er Jahren diskursiv von Rechtskonservativen und Linksliberalen geführt wurde, etablierte sich der Begriff der Singularität, also die Einzigartigkeit des Holocausts. Aus der Debatte, welche die Linksliberalen gewannen, resultierte zudem eine verstaatlichte Erinnerungspolitik, die unter anderem durch Mahnmale, welche jüdischen Opfern gelten, ihren Ausdruck fand. Im Jahre 2008 bekräftigte Angela Merkel durch ihren Ausruf der Staatsräson gegenüber Israel nochmals die Singularität des Holocausts.[20]
Der „Historikerstreit 2.0“, eine von Intellektuellen geführte Debatte auf internationaler Ebene, thematisiert die Möglichkeit von Kontinuitäten zwischen Holocaust und anderen Gewaltgeschehen, zumeist Kolonialverbrechen.[21]
Hierbei tut sich eine Kontroverse innerhalb der Geschichtswissenschaft auf – einerseits werden Vergleiche als Relativierungsversuche im Kontext des Holocausts gewertet und andererseits werden Vergleiche als wichtige Forschungsinstrumente hervorgehoben, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten herausarbeiten, was die Zeithistorikerin Sybille Steinbacher beispielsweise nicht als eine Gleichsetzung betrachtet. Andere Historiker*innen wie Jan Philipp Reemtsma und Michael Wildt argumentieren sogar, dass jedes historische Ereignis eine Einzigartigkeit besitze. Einem bestimmten Ereignis eine Einzigartigkeit zuzuschreiben, würde ein Außerhalbstehen der Geschichte bedeuten und somit eine Unvergleichbarkeit implizieren.[22]
Historiker Jürgen Zimmerer argumentiert, dass der Genozid an den Herero und Nama erstmals das Tabu eines Massenmordes innerhalb der deutschen Geschichte brach und dieser Genozid neues Wissen hervorbrachte, welches sich die Nationalsozialist*innen aneigneten. Eugen Fischer, Professor der Medizin und Anthropologie, publizierte mit Fritz Lenz im Jahre 1921 das Werk „Grundriss der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene“, welches ein bedeutendes Fundament der Rassenlehre der Nationalsozialist*innen darstellte. Im Jahr 1908 hatte Fischer in Namibia Forschungen über Babys betrieben, welche von afrikanischen Müttern und dänischen Vätern stammten.[23]
Die Anwendbarkeit von Kontinuität und Kausalität wird andererseits von vielen Historiker*innen kritisch hinterfragt – zum Beispiel inwiefern sich eine angebliche Kontinuität generationell aufrechterhalten konnte oder welche spezifischen kolonialen Praktiken Anwendung im Dritten Reich fanden und empirisch belegt werden können.[24]
Historikerin Birthe Kundrus stellt eine kritische Stimme gegenüber der Anwendbarkeit von Kontinuitätslinien in Bezug auf den Holocaust dar. Sie erläutert, dass der Massenmord an den Herero und Nama nicht wie der Holocaust systematisch geplant war, sondern aus einem bewaffneten, sich radikalisierenden Konflikt, wurzelte. Zudem differenziert sie den Genozid im damaligen deutschen Südwestafrika von dem Holocaust, weil sich der Holocaust auf einer langen Tradition des Antisemitismus begründete. Sie präferiere letztendlich die Untersuchung von Kontinuität zwischen deutscher kolonialer Kriegsführung in Afrika und den deutschen Besatzungsregime während der NS-Zeit, den sogenannten Generalplan Ost, in Polen und der Sowjetunion.[25]
Zu einer grundlegenden Unterscheidung trägt zudem die Terminologie des Rassismus und des Antisemitismus bei. Der Wortführer des ersten Historikerstreits, Jürgen Habermas, meldete sich im Jahre 2020 im Philosophie Magazin zu Wort und betonte die Unantastbarkeit der Singularität, plädierte aber dennoch für eine erweiterte Erinnerungskultur. Habermas untermauerte in seiner Argumentation nochmals die Ungleichheit zwischen Antisemitismus mit Personen jüdischen Glaubens als „innere Staatsfeinde“ und Rassismus mit Kolonisierten als „Fremde“.[26]
Fundamental bleibt außerdem der von Dan Diner etablierte Begriff der „absoluten Vernichtung“ im Kontext des Holocausts. Diese systematische Auslöschung intendierte keine ökonomische oder politische Ausbeutung, wie es sich bei Kolonialgewalt einordnen lässt.[27]
Anhand dieses Spannungsfeldes lässt sich das deutsche Dilemma abbilden, das zögerliche Anerkennen des Genozids in Namibia, das am 07. August 2015 offiziell erfolgte. Die schriftliche Stellungnahme ergab sich erst auf Nachdruck der Partei die LINKE am 11. Juli 2016.[28]
Der Historiker Dirk O. Moses sorgte durch seine Veröffentlichungen über die Eindimensionalität der deutschen Erinnerungskultur und seine eingeführte Katechismusdebatte für Aufsehen. Moses spricht Deutschland eine Obsession der eigenen Vergangenheit bezüglich des Holocaust zu, welche für eine Diskreditierung gegenüber der Postkolonialen Studien und somit einer internationalen und nicht-eurozentrischen Debatte sorgen würde – diese Eindimensionalität boykottiere Vergleiche. [29]
Als Beispiel führte Moses unter anderem den Fall von dem afrikanischen postkolonialen Forscher Achille Mbembe auf, dem von dem deutschen Antisemitismusbeauftragten Felix Klein Antisemitismus vorgeworfen wurde.[30]
Das deutsche Dilemma um Anerkennung schlägt sich zuletzt in der Frage nach Reparationen nieder. Trotz vieler juristischer Hindernisse zog Namibia es im Jahre 2017 in Erwägung, die Bundesrepublik aufgrund des Genozides an den Herero zu verklagen – Deutschland betonte jedoch nochmals, dass sie keine Reparationen zahlen würden. Der Forscher Tom Bentley erklärt den Unterschied zwischen Hilfeleistungen und Reparationen folgend: Hilfeleistungen seien mehr nach dem Kostentragenden ausgelehnt, welche an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, wohingegen Reparationen sich nach den Opfern richten würden. Zudem würden Hilfeleistungen eine ausübende Beeinflussung begünstigen. Wichtigkeit besäßen Reparationen vor allem gegenüber der Armut und den Klassenstrukturen, welche den Herero und Nama durch die deutsche Kolonialherrschaft aufgebürdet wurden. Zudem inkludieren Reparationen eine symbolische Entschuldigung, der es bei den Entwicklungshilfen mangelt. Schließlich fragten sich die Herero und Nama warum ihnen Reparationen verwehrt blieben, wohingegen einzelne Jüdinnen und Juden, sowie der Staat Israel, diese von der Bundesrepublik Deutschland erhielten.[31]
Beispielsweise zahlte Deutschland im Jahre 2001 90 Milliarden DM an Israel als Entschädigung für die Vollführung des Holocausts und zahlte weitere Milliarden DM für andere Verbrechen, welche Jüdinnen und Juden angetan wurden.[32]
5. Dekolonisierung in der deutschen Öffentlichkeit
Der erste sichtbare Ausdruck von Erinnerung an den Völkermord der Herero und Nama fand in Deutschland im Jahre 1968 statt, als die Studierende Revolte als Solidarisierung mit dem globalen Süden zahlreiche koloniale Monumente zerstörte. In den 1980ern begannen sich akademische Diskurse zu bilden, ebenso eine deutsch-afrikanische Bewegung. Zur selben Zeit kristallisierte sich in der Geschichtswissenschaft eine Erinnerungskultur in Bezug auf den deutschen „Sonderweg“ und den Holocaust heraus in welcher die koloniale Vergangenheit nicht integriert wurde. Diese Ausschließung wurde von einigen Forscher*innen als „koloniale Amnesie“ betitelt.[33]
Eine ausschlaggebende Veränderung tat sich in den Jahren 2004 und 2005 auf, als Forschung und Aktivismus zunehmend Sichtbarkeit gegenüber der kolonialen Vergangenheit in der Erinnerungskultur schufen. Das Jahr 2004 stellte auch den hundertjährigen Jahrestag des Völkermordes an den Herero und Nama dar, ebenso der hundertzwanzigjährige Jahrestag der Berlin Konferenz, auch Kongo-Konferenz genannt, welche damals absegnete, afrikanische Territorien zu annektieren und Handelswege zu etablieren. Dennoch fand in Deutschland keine offizielle Gedenkfeier statt. Insbesondere in der politischen Hemisphäre wurde die koloniale Vergangenheit kaum adressiert, sodass sich soziale Bewegungen herausbildeten, welche Forschungsarbeit betrieben, sowie Erinnerungsarbeit leisteten und sich mit Sprache und Popkultur auseinandersetzten. Viele dieser Aktivist*innen waren schwarze und weiße Akademiker*innen, die wissenschaftliche Aufarbeitung in die Öffentlichkeit tragen wollten. Künstler*innen und Kurator*innen schafften Sichtbarkeit in kulturellen Räumen.[34]
In der Mitte der 2000er kam es dann zu postkolonialen Verbindungen, die sich in deutschen Groß- als auch Kleinstädten gründeten und dekoloniale Arbeit in der Öffentlichkeit, sowie für die kollektive Mentalität leisteten. Zudem kämpften diese für die Änderung von Straßennamen – so erreichten sie beispielsweise die Umbenennung der „Von-Trotha-Straße“ in München zur „Hererostraße.“[35]
Das deutsche Parlament entschloss sich im Jahre 2002 dazu, das Berliner Schloss zu sanieren und in ihm das Universalmuseum „Humboldt Forum“ zu errichten. Sie entschieden sich für den Namen aufgrund der preußischen Vorreiter und Brüder Alexander und Wilhelm Humboldt, welche Pionierarbeit in Wissenschaft sowie Kultur leisteten und welche als Kosmopoliten galten. Als die Architektur des Museums sich immer mehr einer preußischen Ästhetik annahm und das Konzept des Museums sich nicht nur an europäischen, sondern auch nicht-europäischen Sammlungen ausrichtete, tat sich eine diskursive Kontroverse auf.[36]
Hierbei wurde argumentiert, dass die preußische aristokratische Atmosphäre der Architektur des Schlosses im Verhältnis zu den ethnologischen Sammlungen eine koloniale Überlegenheit implizieren würde. Aktivist*innen forderten daraufhin die Anwendung postkolonialer Theorie und wiesen darauf hin, dass das Humboldt Forum sich mit seiner Kontrastierung von europäisch und nicht-europäisch nicht wie angestrebt als eine tolerante, universale Institution profilieren könnte. Sharon MacDonald argumentierte, dass es eher den Eindruck eines deutschen Erbes erwecke, welches das Narrativ außereuropäischer Geschichte exkludiere.[37]
Da die Errichtung des Humboldt Forums eine große Debattenkultur entfachte, welche koloniale Erinnerung in die Öffentlichkeit trug, benannte die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien namens Monika Gütters im Jahre 2013 das Humboldt Forum als wichtige Institution und treibende Kraft innerhalb der Debatte um koloniale Vergangenheit. Historikerin Margareta Oswald hingegen untermauert die Arbeit von Aktivist*innen und kulturellen Vermittler*innen, welche ohne politische und finanzielle Unterstützung Deutschlands koloniale Vergangenheit in das gesellschaftliche Bewusstsein trugen, ebenso in die Kultur und Wissenschaft. Gerade durch ihre Kritik an das Humboldt Forum wurden Integrationsfortschritte um das Thema Kolonialismus in der Öffentlichkeit erlangt.[38]
Hierbei verwiesen die Aktivist*innen nicht nur auf Restitutionen von menschlichen Überresten, sondern forderten auch Reparationszahlungen von der deutschen Bundesregierung. Trotz der vielen aktivistischen Bemühungen erfolgte die offizielle Anerkennung des Genozids an den Herero und Nama von der Bundesregierung erst im Jahre 2016.[39]
6. Quelleninterpretation – die Authentizität der Rede Piepers zur Übergabe der namibischen Schädel im Jahr 2011
Zuerst betont Cornelia Pieper in ihrer Rede die Symbolhaftigkeit hinter der Übergabezeremonie der zwanzig Schädel und dass diese eine Zäsur innerhalb der deutsch-namibischen Beziehung markiert – hierbei wirft sie ein, dass die Bundesrepublik Deutschland die Übergabe der Schädel von Anfang an unterstützt habe. Die Übergabe der menschlichen Gebeine stellte die erste Restitution Deutschlands an Namibia dar, die in Folge eines Dialogs zwischen der namibischen Regierung und der deutschen Bundesregierung durch den Leiter der Ovaherero, Kuaima Riruako, im Jahre 2010 initiiert wurde. Dieser warf vor dem namibischen Parlament ein, dass neben der Restitution auch Untersuchungen bezogen auf Reparationen folgen sollten, an denen Namibia jedoch kein Interesse zeigte. Trotz der Pionierarbeit zur Forschung der in den Sammlungen beinhalteten Schädel der Freiburger Universität, war es die Charité, welche als erste Institution in Deutschland die Schädel über die Bundesrepublik Deutschland an Namibia zurückgab. Hierbei übernahm die Bundesrepublik die Transportkosten.[40]
Die Symbolhaftigkeit während der Übergabe verlor jedoch ihre Kraft durch mangelnde Repräsentation deutscher hoher, politischer Amtsträger*innen und die misslungene Begrüßung der namibischen Delegation, welche lediglich von der namibischen Botschaft empfangen wurde. Ebenso gewährte die Bundesrepublik Deutschland Namibia kein offizielles Protokoll.[41]
Danach untermauert Pieper in ihrer Rede das deutsche Verantwortungsbewusstsein gegenüber Deutschlands kolonialer Vergangenheit, indem sie auf das 2010 etablierte „Charité Human Remains Project“ verweist – dieses wurde ins Leben gerufen, um interdisziplinäre Forschungen über den Ursprung menschlicher Gebeine in anthropologischen Sammlungen zu betreiben, um sie an die indigenen Gemeinschaften zurückzureichen.[42]
Pieper verweist auf das dunkle Kapitel der deutschen Kolonialgeschichte, in der die Revolte der Herero und Nama blutig niedergeschlagen und Opfer in Lagern durch Zwangsarbeit gefangen wurden. Hierbei verwendet sie nicht die Begrifflichkeit des Konzentrationslagers, wie es in dem Kontext des zweiten Weltkrieges gebraucht wird. Daraufhin folgen weitere Beispiele über die Konfrontation Deutschlands mit dessen kolonialer Vergangenheit – die historische Verantwortung sei bereits im Jahre 1989 anerkannt worden, ebenso im Jahre 2004 durch zwei Entschließungen des Bundestages, woraus sich eine Sonderbeziehung entwickelt habe. Im Jahr 2004 hat die Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bei ihrer Rede in Okakarara während der Gedenkfeier des hundertstens Jahrestages des Genozides an den Herero und Nama in der Öffentlichkeit erstmals im Namen der Bundesrepublik von einem Genozid gesprochen. Jedoch sprach sie im selben Zuge davon eine mögliche finanzielle Unterstützung in Form von Reparationen auszuschließen. Zudem bildete sich im deutschen Parlament eine oppositionelle Meinung gegenüber der Anerkennung des Genozids und diese betonte, dass Wieczorek-Zeuls Rede lediglich eine persönliche Entschuldigung darstellte.[43]
Ebenso fand zu dem hundertsten Jahrestag des Völkermordes an den Herero und Nama keine Gedenkfeier in Deutschland statt und es formierten sich aufgrund des grundlegenden Schweigens der Politik aktivistische Bewegungen.[44]
Die genannte Sonderbeziehung Piepers definiert sich durch die finanzielle Unterstützung in Form von Entwicklungshilfen, welche Deutschland seit Namibias Unabhängigkeit im Jahre 1990 zahlt – jedoch haben diese nichts mit Reparationen zu tun und symbolisieren somit keine zu dem Völkermord in Bezug stehende Entschuldigung.[45] Dennoch muss hervorgehoben werden, dass Deutschland die größte Entwicklungshilfen an Namibia stellt – im Jahre 2011-2012 belief sich die Summe auf 188 Millionen Dollar.[46]
Auch außerhalb der Wissenschaft werde nach Pieper Erinnerungsarbeit geleistet – zum Beispiel durch die Umbenennung kolonialer Straßennamen oder Umwidmung von kolonialen Denkmälern. Hierbei muss jedoch kontextualisiert werden, dass dies zumeist durch aktivistische und soziale Bewegungen initiiert wurde. Diese wurden nicht staatlich finanziert und formierten sich zum einen aufgrund des Schweigens und versäumten Stellungnahmen der Politik, sowie durch ihr Bestreben die koloniale Vergangenheit in das kollektive Bewusstsein integrieren zu wollen. Beispielsweise organisierten Aktivist*innen Führungen, welche aufwiesen, wie Kolonialismus noch immer in dem gegenwärtigen Stadtbild durch Überreste kolonialer Gebäude sichtbar und spürbar ist. Zudem sorgten sie für die Errichtung von Gedenktafeln und durch Protest für die Umbenennung von Straßennamen.[47]
Daraufhin betont Pieper jedoch die zivilgesellschaftlichen Initiativen, welche aus der Mitte der Gesellschaft kämen. Deutschland kenne seine Vergangenheit und bitte um Versöhnung. Die Konfrontation mit der Vergangenheit könne insbesondere durch Forschungsarbeit gewährleistet werden. In Zukunft solle deshalb eine Zusammenarbeit ohne Machtstrukturen und auf Augenhöhe innerhalb der Beziehung ausgestaltet werden. Doch auch nachdem die namibische Regierung im Jahr 2017 in Erwägung zog, Reparationszahlungen von Deutschland anzufordern, beteuerte Deutschland nochmals lediglich ihre finanzielle Unterstützung in Form von Entwicklungshilfen. Dabei würden Reparationen ein Verhältnis auf Augenhöhe und ohne Machtstrukturen implizieren, da Reparationen nicht nur eine moralische Entschuldigung inkludieren, sondern sich auch mehr auf die Vorstellungen der Opfergruppen ausrichten würden. Außerdem würden Reparationen die systematische Armut und Klassenstrukturen bekämpfen, welche sich in Namibia durch die deutsche Kolonialherrschaft verwoben haben.[48]
7. Fazit – Deutschlands Positionierung zur Anerkennung des Genozids an den Herero und Nama im Jahr 2011
Durch die Rede Cornelia Piepers im Jahr 2011 wurde deutlich, dass Deutschland sich klar von den geforderten Reparationszahlungen distanziert. Nicht nur durch die stetige Hervorhebung von Entwicklungshilfen innerhalb der Rede, sondern auch durch die Umstände während der Übergabezeremonie – sei es die fehlende Repräsentation hoher Amtsträger*innen, das nicht ausgearbeitete offizielle Protokoll, oder der alleinige Empfang der namibischen Delegation durch die namibische Botschaft am Flughafen. Trotz der Betonung eines symbolträchtigen Ereignisses von Cornelia Pieper, ist ihr sofortiges Verschwinden nach ihrer Rede und das abrupte Verlassen der Zeremonie fragwürdig und lässt die Aufrichtigkeit ihrer Worte anzweifeln. Auffallend ist zudem, dass Pieper nicht einmal die Begrifflichkeit eines Genozids benennt trotz der historischen Einbettung in der Rede, welche die Lager, Ermordung und die niedergeschlagenen Aufstände aufgreift. Ebenfalls werden die Lager nicht klar als Konzentrationslager benannt, weil dies eine systematische Tötung implizieren würde. Auch wenn in der Rede historische Verantwortung, sowie die Bekennung von Schuld thematisiert wird, überwiegt das Verweisen auf die deutsche Forschungs- und Erinnerungsarbeit. Hierbei wird jedoch nicht klar hervorgehoben, das dies nicht durch die Bundesregierung selbst initiiert wurde, sondern das bisher erreichte Vermächtnis durch soziale Bewegungen von Aktivist*innen und Akademiker*innen zu verdanken ist. Die Restitution der zwanzig Schädel markiert zwar einen wichtigen Schritt in der deutsch-namibischen Beziehung, verliert jedoch an Symbolkraft, wenn gleichzeitig der Genozid nicht anerkannt wird. Und auch wenn in den 2000er Jahren aktiv begonnen wurde den Genozid durch Forschungen aufzuarbeiten, lässt das Klima der deutschen Erinnerungskultur aufwerfen, dass Gewaltgeschehen noch immer hierarchisiert werden. Deutschland steht nicht zuletzt aufgrund der Eindimensionalität der Erinnerungskultur in internationaler Kritik. Und insbesondere in Bezug auf eine diversifizierte Gesellschaft mit vielen marginalisierten Gruppen ist eine vielstimmige Erinnerungskultur von hoher Bedeutung. Das erfordert jedoch offizielle, aufrichtige Anerkennung. Diese erfolgte zwar im Jahr 2016, doch die Forderungen nach Reparationszahlungen bleiben noch immer unerhört.
Quellen:
[1] Kamissek, Christoph: „Ich kenne genug Stämme in Afrika“: Lothar von Trotha – eine imperiale Biographie im Offizierkorps des deutschen Kaiserreiches, in: Geschichte und Gesellschaft 40, 1, (Januar – März 2014), S. 67-93, S.68.
[2] Kundrus, Birthe: From the Herero to the Holocaust? Some Remarks on the Current Debate, in: Africa Spectrum 40, 2, (2005), S. 299-308, S. 299.
[3] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 197-198.
[4] Ebd., S. 199ff.
[5] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 199-201.
[6] Ebd., S. 202.
[7] Pieper, C. (2011).
[8] Menachery Paulose, Regina, Rogo, Ronald Gordon: Addressing Colonial Crimes Through Reperations: The Mau Mau, Herero and Nama, in: State Crime Journal 7, 2, (Herbst 2018), S. 369-388, S. 373.
[9] Heinemann, Patrick O.: Die Deutschen Genozide an den Herero und Nama: Grenzen der rechtlichen Aufarbeitung, in: Der Staat 55, 4, (2016), S. 461-487, S. 463-464.
[10] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 197.
[11] Kamissek, Christoph: „Ich kenne genug Stämme in Afrika“: Lothar von Trotha – eine imperiale Biographie im Offizierkorps des deutschen Kaiserreiches, in: Geschichte und Gesellschaft 40, 1, (Januar – März 2014), S. 67-93, S.67.
[12] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 197-198.
[13] Ebd., S. 198-199.
[14] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 202.
[15] Ebd., S. 202-203.
[16] Ebd., S. 204.
[17] Menachery Paulose, Regina, Rogo, Ronald Gordon: Addressing Colonial Crimes Through Reperations: The Mau Mau, Herero and Nama, in: State Crime Journal 7, 2, (Herbst 2018), S. 369-388, S. 377-378.
[18] Heinemann, Patrick O.: Die Deutschen Genozide an den Herero und Nama: Grenzen der rechtlichen Aufarbeitung, in: Der Staat 55, 4, (2016), S. 461-487, S. 470-471.
[19] Ebd., S. 480.
[20] Wildt, Michael: Was heißt: Singularität des Holocaust, in: Zeithistorische Forschungen / Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 19, (2022), H. 1, URL: Was heißt: Singularität des Holocaust? | Zeithistorische Forschungen (zeithistorische-forschungen.de) (eingesehen am: 08.04.2025).
[21] Rothberg, Michael: Gelebte Multidirektionalität. Der „Historikerstreit 2.0“ und die Politiken der Holocausterinnerung, in: Zimmerer, Jürgen (Hg.): Erinnerungskämpfe. Neues deutsches Geschichtsbewusstsein, Ditzingen 2023, S. 226.
[22] Wildt, Michael: Was heißt: Singularität des Holocaust, in: Zeithistorische Forschungen / Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 19, (2022), H. 1, URL: Was heißt: Singularität des Holocaust? | Zeithistorische Forschungen (zeithistorische-forschungen.de) (eingesehen am: 08.04.2025).
[23] Pape, Elise: Postcolonial Debates in Germany – An Overview, in: African Sociological Review / Revue Africaine de Sociologie 21, 2, (2017), S. 2-14, S.5-6.
[24] O’Sullivan, Rachel: Integration and Division: Nazi Germany and the „Colonial Other“ in Annexed Poland, in: Journal of Genocide Research 22, 4, (2020), S.437-458, S. 438.
[25] Kundrus, Birthe: From the Herero to the Holocaust? Some Remarks on the Current Debate, in: Africa Spectrum 40, 2, (2005), S. 299-308, S. 304-306.
[26] Rothberg, Michael: Gelebte Multidirektionalität. Der „Historikerstreit 2.0“ und die Politiken der Holocausterinnerung, in: Zimmerer, Jürgen (Hg.): Erinnerungskämpfe. Neues deutsches Geschichtsbewusstsein, Ditzingen 2023, S. 235.
[27] Arnold, Sina, Axster, Felix: Antisemitismus und Rassismus, in: Ullrich, Peter et. al. (Hg.): Was ist Antisemitismus? Begriffe und Definitionen von Judenfeindschaft, Göttingen 2024, S. 82.
[28] Heinemann, Patrick O.: Die Deutschen Genozide an den Herero und Nama: Grenzen der rechtlichen Aufarbeitung, in: Der Staat 55, 4, (2016), S. 461-487, S. 461.
[29] Moses, Dirk A.: Die deutsche Debatte ist von Obsessionen geprägt, in: Zimmerer, Jürgen (Hg.): Erinnerungskämpfe. Neues deutsches Geschichtsbewusstsein, Ditzingen 2023, S. 268-269.
[30] Ebd., S. 266-267.
[31] Menachery Paulose, Regina, Rogo, Ronald Gordon: Addressing Colonial Crimes Through Reperations: The Mau Mau, Herero and Nama, in: State Crime Journal 7, 2, (Herbst 2018), S. 369-388, S. 378-379.
[32] Cooper D., Allan: Reparations for the Herero Genocide: Defining the Limits of International Litigation, in: African Affairs 106, 422 (2007), S. 113-126, S. 121.
[33] Von Oswald, Margareta: Working Through Colonial Collections: An Ethnography of the Ethnological Museum in Berlin, Leuven 2022, S. 76-77.
[34] Von Oswald, Margareta: Working Through Colonial Collections: An Ethnography of the Ethnological Museum in Berlin, Leuven 2022, S. 77-78.
[35] Pape, Elise: Postcolonial debates in Germany – An Overview, in: African Sociological Review 21, 2, (2017), S. 2-14, S. 6-7.
[36] Von Oswald, Margareta: Working Through Colonial Collections: An Ethnography of the Ethnological Museum in Berlin, Leuven 2022, S. 79-80.
[37] Ebd., S. 80-81.
[38] Von Oswald, Margareta: Working Through Colonial Collections: An Ethnography of the Ethnological Museum in Berlin, Leuven 2022, S. 84.
[39] Ebd., S. 82-83.
[40] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 200-201.
[41] Ebd., S. 202.
[42] Wergin, Carsten: Healing through Heritage? The Reparation of Human Remains from European Collections as Potential Sites of Reconciliation, in: Anthropological Journal of European Cultures 30, 1, (2021), S. 123-133, S. 126.
[43] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 205-206.
[44] Von Oswald, Margareta: Working Through Colonial Collections: An Ethnography of the Ethnological Museum in Berlin, Leuven 2022, S. 77-78.
[45] Shigwedha, Vilho Amukwaya: The return of Herero and Nama bones from Germany: the victims’ struggle for recognition and recurring genocide memories in Namibia, in: Dreyfus, Jean-Marc, Anstett, Élisabeth: Human Remains in Society, Manchester 2017, S. 197-219, S. 206.
[46] Ebd., S. 206.
[47] Von Oswald, Margareta: Working Through Colonial Collections: An Ethnography of the Ethnological Museum in Berlin, Leuven 2022, S. 83-84.
[48] Menachery Paulose, Regina, Rogo, Ronald Gordon: Addressing Colonial Crimes Through Reperations: The Mau Mau, Herero and Nama, in: State Crime Journal 7, 2, (Herbst 2018), S. 369-388, S. 378-379.
9. Plagiatserklärung:
Hiermit versichere ich, dass die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst worden ist, dass keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt worden sind und dass die Stellen der Arbeit, die anderen Werken – auch elektronischen Medien – dem Wortlaut oder Sinn nach entnommenen wurden, auf jeden Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht worden sind.
Ich erkläre mich mit einem Abgleich der Arbeit mit anderen Texten zwecks Auffindung von Übereinstimmungen sowie mit einer zu diesem Zweck vorzunehmenden Speicherung der Arbeit in eine Datenbank einverstanden.
30.04.2025
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